Einrichtung der Organisationsstruktur


Mandant:
Der Mandant steht über allen Organisationseinheiten. Jeder Mandant kann eine komplett unterschiedliche Organisationsstruktur aufweisen. Pro Gesellschaft (z.B. GmbH) muss ein eigener Mandant eingerichtet werden.

Zur Abbildung einer Mandantenstruktur muss der Mandant mit der Org.-Einheit 1 bis 3 im Feld Mandant verbunden werden.

  • Fest definierte Organisationseinheiten:
    Es gibt vier feste Organisationseinheiten: Einrichtung, Gruppe, Platz und Zimmer.
    Diese Begriffe können in der Anwendung nicht verändert werden.

  • Organisationseinheiten oberhalb der Einrichtung:
    Oberhalb der Gruppe und oberhalb der Einrichtung kann man jeweils 0-2 bzw. 0-3 Organisationseinheiten pflegen. Diese können wahlweise jeweils miteinander verknüpft sein oder für sich alleine stehen.
    Sie sind aber immer mindestens mit der Einrichtung bzw. mit der Einrichtung und der Gruppe verknüpft.

  • Assistenzbereich:
    Parallel gibt es eine weitere Organisationseinheit (Assistenzbereich), die mit der Einrichtung verknüpft sein muss und den darüber liegenden Organisationseinheiten verknüpft sein kann. Beispiel: Lebensbereich, wie Kita, Werkstatt oder Wohnen.

  • Organisationseinheiten unterhalb der Einrichtung:
    Unterhalb der Einrichtung gibt es zwei weitere Organisationseinheiten. Die Organisationseinheit 4 kann mit der Einrichtung verknüpft werden. Die Organisationseinheit 5 kann mit der Organisationseinheit 4 verknüpft sein. Zimmer und Platz können dann wieder unterhalb dieses Einheiten zugeordnet werden.

  • Zeitliche Gültigkeit der Organisationseinheiten:
    Alle Organisationseinheiten sind beim Betreuten Stammsatz zeitweise (von Datum und oder bis Datum) hinterlegt. Diese werden bei der Abrechnung in alle Postentabellen übernommen.
    In der Maximalausprägung würden am Betreuten (und nach der Abrechnung im Posten) 11 Organisationseinheiten hinterlegt werden.
    Nach diesen kann in den for.CARE Tabellen gefiltert und ausgewertet werden.