Abrechnung der Inkontinenzpauschale
Die Abrechnung der Inkontinenzpauschale kann in for.CARE durchgeführt werden.
Bei der Abrechnung in Pflegeheimen gilt:
- Ist der Betreute am Stichtag 01. des Monats in der Einrichtung
anwesend, so erfolgt die Abrechnung der
Inkontinenzpauschale (Monatspauschale) an die Krankenkasse. - Bei einzelnen Kassen ist der Stichtag für die Anwesenheit auch der 15. eines Monats.
Das hängt von der Vereinbarung mit der jeweiligen Krankenkasse ab. - Ist der Betreute zum Stichtag nicht anwesend, dann wird die Pauschale
nicht abgerechnet.
Ein Splitting ist bei diesen Pauschalen generell nicht möglich. - Einen Teil (10%) der Pauschale übernimmt der SZ selber, außer er ist
für dieses Jahr Zuzahlungsbefreit.
Bei der Krankenkasse werden 10% der Pauschale abgezogen.
(Eigene Leistung für Abzug wird benötigt) - Bei der Pauschale handelt es sich immer um einen Monatssatz.
- In der Leistung muss für separate Abrechnung dieser Pauschalen eine eigene Rechnungsgruppe z. B. (Inko) angegeben werden.
So richten Sie die Abrechnung der Inkontinenzpauschale ein:
Legen Sie eine neue Leistung und einen Leistungssatz an.
Einrichten der Abrechnungsregel mit Monatssatz und ohne Splittingmöglichkeiten.
Nur dann, wenn die Regel wie beschrieben eingestellt ist, wird ein neues Register sichtbar.In diesem Register gibt es das Optionsfeld "Stichtag". Als Optionen sind 0, 1, 15 möglich.
Das Feld Stichtag wird erstmal mit Null vor belegt.
(In diesem Fall wird eine Stichtagesprüfung nicht erfolgen)