Berücksichtigen von Abwesenheiten als Abzugssätze


Abwesenheiten sollen häufig als Abzugsleistungen vom Monatssatz in der Abrechnung dargestellt werden. Die findet z.B. in der Altenhilfeabrechnung statt, wenn die Erstabrechnung eines Monats vor dem Monatsbeginn erfolgt.
Die Berücksichtigung der Abwesenheit erfolgt dann als Rückrechnung am Ende des Monats.

Soll diese Darstellungsform gewählt werden, so ist das Feld „Zusätzlicher Leistungsposten bei Abwesenheit" in der Abrechnungsregel zu aktivieren.

Wurde das Feld aktiviert, so ist das Feld „Abweichende Rechnungsgruppe" am Leistungssatz editierbar. Wird die "Abweichende Rechnungsgruppe" nicht gefüllt, wird die ursprüngliche Rechnungsgruppe verwendet.
Wird hier eine andere Rechnungsgruppe als die in der Leistung angelegt, so erfolgt die Darstellung der Abzüge auf einer eigenen Rechnung.