Kostenträger Import


Auf der Seite des GKVs werden von jedem Kostenträgerdateien zur Verfügung gestellt, in denen die Institutskennzeichen der Krankenkassen enthalten sind.
Über den Bericht §302 Kostenträgerdateiimport lassen sich diese Daten einlesen.

Der Bericht lässt sich über die Aktionen->Datenträgeraustausch--> §302 Kostenträgerdateiimport aufrufen.
Im Bericht ist der Dateipfad anzugeben.

Nach dem eine Datei ausgewählt wurde und der Bericht gestartet wurde werden in Einträge in die Tabellen geschrieben.
Auf folgender Internetseite können die entsprechenden Dateien heruntergeladen werden:
https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/kostentraegerdateien_sle/kostentraegerdateien.jsp

Die Einträge erfolgen in die Tabellen:

  1. Krankenkassen IKs

  2. Datenannahmen und Verarbeitungsstellen Zuordnunge

Die Einträge in der Tabelle Krankenkassen IKs werden dann direkt am Debitoren ausgewählt.
Die Datenannahmen und Verarbeitungsstellen Zuordnungen Tabelle hält die IK für die Verarbeitungsstelle mit Entschlüsselungsbefugnis bereit.

Es ist ratsam, vor jedem Datenträgeraustausch die neuen Kostenträgerdateien zuerst zu importieren.