Abrechnung von Maximalgrenzen in Leistungsbudgets


Die Abrechnung von Kostenträgern (Pflegekasse) bei Vertragsarten (Kurzzeitpflege) wird durch die Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" gesteuert und nach Erreichen des Jahresbetrags von derzeit 1612€ oder 28 Tagen eine entsprechende Fehlermeldung erstellt.
Tritt eine entsprechende Überschreitung des Maximalbetrags (der Pflegekasse) auf, so lassen sich alle betreffenden Rechnungen (auch Selbstzahler oder Sozialamt) nicht fixieren.

Bestimmte Leistungen können von der Budgetermittlung ausgeschlossen. Hierfür wurde ein Kennzeichen ( "Leistung aus der Budgetermittlung ausschließen ") an der Leistung aufgenommen.

Aufbau der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen":

Assistenzbereich Debitorenbuchungsgruppe Gültig von Gültig bis Periodik Vertragsart Anzahl Tage Maximalbetrag € Verbundene Vertragsart Betreutennr. (Optional)
Wohnen PK 01.01.2018 31.12.2018 Jahr Kurz 28 1.612,00€ Verh
Wohnen PK 01.01.2018 31.12.2018 Jahr Verh 28 1.612,00 €
  • Es darf bei gleicher Vertragsart nicht zu Datumsüberschneidungen in einem Assistenzbereich kommen.

  • Für verbundene Vertragsarten müssen die gleichen Gültigkeitszeiträume vorhanden sein. (Kombination Assistenzbereich, Deb.-Buchungsgruppe, Vertragsart und ggf. Betreutennr.)

  • Die Periodik bezieht sich dabei immer auf das Abrechnungsdatum:
    Beispiel: Abrechnung Februar 2018 bezieht sich auf:

    • Jahr 2018
      Quartal 1/2018
      Monat Februar 2018
    • Freie Periodik
  • Eine Änderung in der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" durch den Anwender ist rückrechnungsrelevant und führt zu Rückrechnungsposten aller betroffenen und verbundenen Vertragsarten (Vorwärts und Rückwärts).

  • Optional kann in der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" eine Betreutennr. angegeben werden. Wird eine Betreutennr. hinterlegt, so wird in diesem Fall nicht das allgemeine Maximalbudget verwendet, sondern ein abweichendes Budget für den betreffenden Betreuten.

  • Die Erfassung der Tabelle erfolgt unter Abteilungen/ for.CARE/ Abrechnung sowie aus der Betreutenkarte und Betreutenübersicht unter Navigate/ Register Verwaltung.

  • Die Information, ob es sich um eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege handelt, findet sich im Feld Vertragsart im Betreuungsvertragskopf.
    Für die entsprechende Art kann dann in der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" entsprechende Werte hinterlegt werden.

  • Ein Eintrag in die Tabelle Leistungsbudgetposten wird nur erstellt, wenn Einrichtungszeilen in der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" vorhanden sind.
    Einträge mit der Erfassungsart for.CARE werden durch die Abrechnung generiert und sind nicht editierbar.

  • Bereits durchgeführte Aufenthalte in fremden Einrichtungen sind mit der Erfassungsart Fremdeinrichtung erfassbar/ löschbar. Sie werden in der Maximalbetragsermittlung mit berücksichtigt.

  • Die Basis für die Prüfung der budgetierten Maximalgrenzen in der Abrechnung ist die erstellte Probeabrechnung sowie die bisherigen Posten aus der Tabelle „Betreuter Leistungsbudgetposten".

  • Wird der betreffende Wert aus der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" überschritten, erfolgt in der Abrechnungsprüfung ein entsprechender Eintrag im Fehlerprotokoll.

  • Tritt eine entsprechende Überschreitung des Maximalbetrags (der Pflegekasse) auf, so erfolgt der entsprechende Eintrag im Fehlerprotokoll und es lassen sich alle betreffenden Rechnungen aus der Probeabrechnung (auch Selbstzahler oder Sozialamt) nicht fixieren (Steuerung über das Feld „Nicht fixieren").

Die Ermittlung der Regelung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Abrechnungslauf wird
folgendermaßen geprüft:
Werden in der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" für die gleiche Kombination Debitorenbuchungsgruppe, Periodik und optional Betreutennr. für den gleichen Abrechnungszeitraum mehrere Einträge gefunden und diese Einträge sind über das Feld „Verbundene Vertragsart" verbunden,
so werden die Anzahl der Tage bzw. der Maximalbetrag summiert.

  • Kurzzeitpflege:
    Wird der betreffende Wert (Beispiel Kurzzeitpflege) aus der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" überschritten, erfolgt in der Abrechnungsprüfung ein entsprechender Eintrag im Fehlerprotokoll.

  • Anschließende Verhinderungspflege:
    Wurde direkt an die Kurzzeitpflege angrenzend eine weitere Betreuungsvertrag mit der verbundenen Vertragsart angelegt (Verhinderungspflege), so ist eine andere Prüfung erforderlich.
    (Einrichtung der Tabelle „Budgetierte Leistung Maximalgrenzen" wie oben beschrieben vorausgesetzt).

Dabei ist immer die Kurzzeitpflege vor der Verhinderungspflege durch den Anwender voll auszuschöpfen.
Wurden das Budget der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen überschritten, erfolgt eine Fehlermeldung im Fehlerprotokoll.

Tip: Es ist in for.CARE möglich, bei den Budgetierten Leistungen einen individuellen Maximal Betrag, gekoppelt an einen frei definierten Zeitraum zu hinterlegen.
Die Abrechnung erfolgt dann bis zum Maximalbetrag.
Wird dieser Betrag in der Abrechnung überschritten, erfolgt eine Fehlermeldung an den Anwender und die erzeugten Probebelege lassen sich nicht fixieren.

Abrechnung der Maximalgrenzen von FLS