§43b Leistungen Zusätzlicher Betreuungsbedarf abr.
§43b Leistungen Zusätzlicher Betreuungsbedarf (Tagessatz Leistung)
werden in einigen Bundesländern nicht im Aufnahmemonat abgerechnet.
Sehr wohl jedoch im Entlassungsmonat.
Mit for.CARE ist eine Abbildung des Sachverhalts möglich, bei der alle Leistungen über eine Betreuungsvereinbarungsvorlage angelegt werden können sowie das "Gültig ab" Datum einzelner Leistungen nicht vom Anwender manuell nachbearbeitet werden muss.
Hierfür wurden die Optionen der Felder Eintrittsmonat wie, Austrittsmonat wie und Eintritts- und Austrittsmonat wie in der Abrechnungsregel um die neue Option: Keine Berechnung angepasst.