Bericht Erzeuge Urlaubsanspruch


Überträgt den im Bericht erfassten Jahresurlaubsanspruch in einen Betreuten, wenn dieser mindestens einen Tag des Jahres der Organisationseinheit zugeordnet ist.

Hat ein Betreuter mehrere aufeinander folgende Org.-Einheiten Zuordnungen in unterschiedlichen Einrichtungen, dann wird die aktuelle Zuordnung für das gewählte Jahr ermittelt.

Wird in der Requestform ein Schwerbehindertenprozentsatz erfasst, so ist der Schwerbehindertenausweis als Kriterium des Urlaubs zu hinterlegen. Bei Prozentsätzen über 50% kann dann eine Unterscheidung zwischen 30 und 35 Tagen Urlaub erfolgen.

Anteilige Berechnung von Urlaubsansprüchen

Mit dem Bericht "Erzeuge Urlaubsanspruch" ist es möglich, die Berechnung für den tatsächlichen Urlaubsanspruch Anteilig für jeden Betreuten in Abhängigkeit der jährlichen Zuordnung zu erzeugen. Es werden nur vollständige (keine anteiligen) Monate berücksichtigt. In der Tabelle Peronalnummern beim Betreuten muss das Feld Tagewoche und eine Personalnummer gepflegt werden.

Bei einer Eintragung eines Wertes,(Möglichkeit eines Dezimalwertes zur Angabe von z.B. 3,5 TW bei Woche 1: 3 TW und Woche 2: 4 TW), erfolgt eine Berechnung der Urlaubstage nach dem BUrlG, bei entsprechender Eintragung eines Grads der Behinderung von mehr als 50 % erfolgt eine Addierung der 5 zuzüglichen Urlaubstage und dann eine Berechnung, ausgehend von einer Regelarbeitstagewoche von 5 Tagen/ Woche im Unternehmen und einem generellen Urlaubsanspruch von 30 Tagen für ein komplettes Jahr. Bei Eintritt innerhalb eines laufenden Monats wird die Berechnung des Urlaubs immer mit dem nächsten vollem Monat begonnen. Das hat zur Folge, dass sich der Anspruch für das Urlaubsjahr anpassen muss. Laut Kommentierung des Bundesurlaubsgesetzes sind bei der Berechnung des Urlaubs nur vollständige Monate der Beschäftigung zu berücksichtigen. Bei Beschäftigungsunterbrechungen innerhalb eines Monats, ist dieser Monat nicht mit zu berechnen.