Sonderfall Abrechnung Tod im Krankenhaus


Achtung: Gilt nur für den Sonderfall eines Todes im Krankenhaus.

In diesem Fall wird der letzte Krankenhaustag nicht als Anwesenheitssatz/ Tagessatz sondern als Fehlzeitsatz abgerechnet.

Hierfür muss im gewählten Entlassungsgrund das Feld Tod zusätzlich markiert werden.