Sonderfall Abrechnung Tod im Krankenhaus
Achtung: Gilt nur für den Sonderfall eines Todes im Krankenhaus.
In diesem Fall wird der letzte Krankenhaustag nicht als Anwesenheitssatz/ Tagessatz sondern als Fehlzeitsatz abgerechnet.
Hierfür muss im gewählten Entlassungsgrund das Feld Tod zusätzlich markiert werden.