Urlaubsanspruch eines Betreuten


Der Urlaubsanspruch des Betreuten kann direkt aus der Betreutenkarte aufgerufen werden.

In der Page wird der Urlaubsanspruch des Betreuten, der genommene Urlaub sowie der Resturlaub des Jahres angezeigt.

Ist Resturlaub als Übertrag aus dem Vorjahr vorhanden, so wird dieser in einer eigenen Zeile dargestellt.

Ein Urlaubsanspruch kann gelöscht werden, solange noch kein Urlaubstag für diesen Zeitraum erfasst wurde.
Wenn ein Urlaubsverbrauch bereits erfasst wurde, kann ein Urlaubsanspruch nicht mehr gelöscht werden.

Urlaubsanspruch Jahr verwalten