Verbundene Leistungen für Wertüberschreitung eines Höchstbetrages
In Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege und in Tagespflege gibt es:
- Pflegesätze der Pflegekassen, die nicht ausgeschöpft werden
- Pflegesätze der Pflegekassen, die ausgeschöpft und überschritten werden
Bei einer Überschreitung des Pflegesatzes wird der Pflegesatz der Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad vollständig ausgeschöpft und die Differenz zwischen dem Höchstbetrag des Pflegesatzes und dem überschrittenen Betrag (verbundene Leistungen) errechnet und als Abzugsleistung auf der Rechnung an die Pflegekasse ausgewiesen.
Auf dem Beleg der Pflegekasse wird folgendes ausgewiesen:
- Leistung Pflegebedingtes Entgelt Pflegekasse (hier wurde bisher durch "Verbundene Leistung durch Wertbegrenzung" maximal der Höchstbetrag des Pflegesatzes ausgewiesen als eine Leistung) (neue Leistung)
- Ausbildungsumlage Zuschlag (neue Leistung)
- Differenz zwischen Überschreitung und Höchstbetrag des Pflegekassenanteils (in Abhängigkeit des Pflegegrades) (neue Leistung).
Durch die gesetzliche Änderungen gibt es nun zwei Leistungen (Beispiel Tagespflege: Pflegekassenanteil + Ausbildungsumlage Zuschlag -> z.B. 721,16 Pflegekassenanteil + 9,35 Ausbildungsumlage Zuschlag = 730,51), die auf der Rechnung an die Pflegekasse ausgewiesen werden sollen. Es soll ermöglicht werden, dass die Leistungssätze der in Anspruch genommenen Leistungen bei der Pflegekasse ausgewiesen werden und die Differenz vom Höchstbetrag der Pflegekasse und der Summe der ausgewiesenen Leistungen auch auf dem Beleg ausgewiesen werden (Differenz von 730,51 zu 689 höchster Pflegekassenanteil = 41,51).
Dafür wurde eine Funktion geschaffen, die eine Pflege der verbundenen Leistungen für Wertüberschreitung analog der "Verbundenene Leistung durch Wertbegrenzung" ermöglicht. Dabei werden mehrere Leistungen (in dem Beispiel L600-PK + L650-PK) an einer neuen "Leistung für Wertüberschreitung" (L630-PK) hinterlegt.
Überschreitet die Addition der hinterlegten Leistungen (in dem Beispiel L600-PK + L650-PK) die Monatspauschale im Leistungssatz der "Leistung für Wertüberschreitung" (L630-PK), dann wird der Leistungssatz der Leistung L630-PK als negativer Leistungssatz übersetzt, damit die Addition der Leistungen (L600-PK + L650-PK + (negativ L630-PK)) unterm Strich der Monatspauschale der am Leistungssatzes hinterlegten Monatspauschale von L630-PK entspricht (der Leistungssatz L630-PK gilt sozusagen als limitierendes Budget der verknüpften Leistungen L600-PK und L650-PK). Findet keine Überschreitung bei der Addition der hinterlegten Leistungen (L600-PK + L650-PK) gegenüber der Monatspauschale im Leistungssatz der "Leistung für Wertüberschreitung" (L630-PK) statt, dann wird der Leistungssatz von L630-PK = 0 gesetzt, da kein Abzug nötig ist.
Anmerkung: Die Leistungen der Pflegekasse und des Selbstzahlers sind nicht miteinander verknüpft. Eine Verbindung besteht nur indirekt durch den Aufenhaltskalender Code "ANWESEND". Der Anwender hat darauf zu achten, dass z.B. der Leistungssatz von L600 = L600-PK entspricht. etc.