FEM Bescheid anlegen
Bei der Einrichtung des Systems kann in der
Leistungsplanung Einrichtung definiert werden, ob die FEM
assistenzbereichsabhängig sind oder nicht.
Diese Einstellung lässt sich nach Registrieren des ersten
FEM Postens nicht mehr ändern.
Der FEM Bescheid kann unter folgenden Punkten im System eingepflegt werden:
- Betreutenübersicht
- Betreutenkarte
Voraussetzung für das Einpflegen eines Bescheides ist, dass das
Betreuungsgericht in der Kontaktverwaltung bereits angelegt wurde.
Die Pflichtfelder für die Erfassung sind in der Erfassungsmaske mit
einem roten Stern markiert.
Im Einzelnen sind das folgende Felder:
- Ausstellungsdatum des Bescheides
- Gültig von (Beginn der FeM)
- Gültig bis (Ende der FeM)
Die notwendigen Informationen lassen sich aus dem vorliegenden Bescheid
entnehmen.
In einigen Fällen wird im Bescheid zusätzlich aufgeführt, dass dieser
Bescheid nicht als FEM zu sehen ist.
Zur Abbildung dieser Konstellation
wurde in der Erfassungsmaske das Feld „Keine Freiheitsentziehende
Maßnahme" geschaffen. Dieses Feld kann bei Bedarf angehakt werden.
FEM Zeitregel definieren
FEM Maßnahmen in Bescheid einfügen
FEM Statuswechsel In Planung auf Aktiv