Erfassen der Abwesenheitsregelungen
Die Einstellungen für die Berücksichtigung der Abwesenheiten wird auf der Abrechnungsregelkarte vorgenommen.
Unter der Rubrik Abwesenheiten wird das Regelwerk für die Berücksichtigung der Abwesenheiten in der Abrechnung definiert.
Man unterscheidet die Abrechnung von Tagessätzen:
Definieren Sie den Beginn einer Fehlzeit. Bsp. 72 Stunden Regel gilt als anwesend und soll trotzdem erfasst werden / Einstellung ab Tag 4 berücksichtigen.
Definieren Sie die Anzahl der abzuziehenden Tagen an Tagessätzen am Anfang.
Definieren Sie die Anzahl der abzuziehenden Tagen an Tagessätzen am Ende.
Definieren Sie den Tag des Wechsels vom Abwesenheitssatz 1 auf Abwesenheitssatz 2. Z. B.: bis 10 Tage Abwesenheit gibt es X als Tagessatz, danach gibt es die Summe Y als Tagessatz.
Der Punkt "Zusätzlicher Leistungsposten für Abwesenheit" wird bei der nachträglichen Erfassung und Abrechnung von Abwesenheiten z. B. in der Altenhilfe genutzt. Dies ist in unter dem Punkt "Berücksichtigen von Abwesenheiten als Abzugssätze" näher erläutert.
Bei der Abrechnung von Monatssätzen:
Definieren Sie, ob Abwesenheiten monatsübergreifend oder streng monatsgenau betrachtet werden sollen.
Bei den Monatssätzen kann eine dreistufige Berechnung der Abwesenheiten eingerichtet werden.
Beispiel: Bis 10 Tage abwesend 100%, bis 20 Tage abwesend 75% und bei mehr als 20 Tagen Abwesenheit 25% .
Bei der Abrechnung von Jahresfehlzeiten:
Hierbei werden mehrere Abwesenheitsgründe zu einer Abwesenheitsgruppe zusammengefasst.
Hierfür wird das Feld Abwesenheitsgruppencode verwendet.
Berücksichtigen von Abwesenheiten als Abzugssätze
Jährliche Abwesenheitsregelungen bei Werkstätten