Parallele Abrechnung von Einrichtungen in einem Assistenzbereich


Es wurde ermöglicht, dass unterschiedliche Einrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsverträge in einem Assistenzbereich parallell abgerechnet werden können.

Beispiel:
In Einrichtung A nimmt der Betreute Fachleistungsstunden in Anspruch. Diese werden z.B. vom Leistungsträger XY getragen.

In Einrichtung B nimmt der Betreute zusätzlich Fachleistungsstunden für Soziotherapie in Anspruch. Diese Leistungen werden von einem Leistungsträger Z getragen.

Beide Einrichtungen sind ambulante Einrichtungen in einem Assistenzbereich.

Es gibt ein neues Feld im Betreuungsvertragskopf (BV-Kopf) "Nur abrechnen in Einrichtung". In diesem Feld dürfen nur Einrichtungen erfasst werden, die dem Betreuten ebenfalls zugeordnet sind (ohne Gültigkeitsdatum).

Das neue Feld wird an die Betreuungsvertragszeilen (BV-Zeilen) übertragen, kann jedoch dort nicht verändert werden.

Es gibt eine neue Pflichtfeldprüfung, ob in einem Mandanten und Assistenzbereich die Eingabe einer Einrichtung im BV Kopf erforderlich ist. Das Feld wird in einer neuen Verknüpfungstabelle "Betreuungsvertrag Einrichtung" mit Assistenzbereich an der Tabelle "Abrechnung Einrichtung" gesetzt.
Ist keine Einrichtung erforderlich, so wird das Feld Einrichtung im BV-Kopf gar nicht eingeblendet. Ansonsten wird das Feld als Pflichtfeld mit Stern angezeigt.

Im Abrechnungslauf wird geprüft, ob die betreffende Abrechnungspufferzeile die gleiche Einrichtung wie in den BV-Zeilen besitzt. Ist dies nicht der Fall so wird die betroffene Pufferzeile verworfen.

Das nachträgliche Ändern der Einrichtung im BV-Kopf führt zu einer Rückrechnung.

Wird die Einrichtung im BV-Kopf im Nachhinein gelöscht, so erfolgt wie bisher die Doppelabrechnung und die neue Abrechnungsprüfung wirft einen Fehler, sodass beide Zeilen nicht fixiert werden können.

In der neuen Abrechnungsprüfung wird geprüft, ob eine Einrichtung in der BV erforderlich ist und diese nicht gepflegt wurde. Ist dies der Fall, so erhält der Anwender folgende Fehlermeldung:
"In der BV 4711 Leistung 0815 Abrechnungszeitraum 123 ist eine Einrichtungszuordnung erforderlich. Bitte ordnen Sie der Betreuungsvertrag eine Einrichtung zu."

Hinweise: Wird nach der Abrechnung eine Einrichtungszuordnung gelöscht, so erfolgt die Rückrechnung der betroffenen BV, jedoch keine Neuberechnung.

Wenn die parallele Abrechnung von Einrichtungen in einem Assistenzbereich relevant ist und eingestellt wird, dann muss unter for.CARE-"Abrechnungsprüfung Einrichtungen" die neue
Abrechnungsprüfcodeunit "KM Sett. Valid. Institution Needed" mit der ID 5400603 eingestellt werden.

Desweiteren darf unter diesen Voraussetzungen die Abrechnungsprüfcodeunit mit der ID 5400584 "Prüfe auf doppelte Betreuten Zuordnungen" nicht eingestellt werden.

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