Erfassen der Splitting und Wechselvarianten
Die Einstellungen für das Splitting werden auf der Abrechnungsregelkarte vorgenommen.
Unter der Rubrik Splitting wird das Regelwerk des Leistungssplittings innerhalb eines Monats definiert, wenn
- sich die Einstufung der Betreuung ändert.
- sich der Leistungsbetrag des Leistungssatzes ändert.
- sich die Kostenübernahmen ändern. (anderer Debitor übernimmt die Kosten der Betreuung).
- sich eine Dimension im laufenden Monat ändert.
Folgende Varianten sind möglich:
- Tagessatz * Tagesanzahl: Wählt die jeweilige Tagesanzahl der Betreuungsvertragszeilen.
- Tagessatz * Monatsfaktor/ Monatslänge * Tagessatz: Verteilt proportional die Anteile auf den jeweiligen Monatsfaktor. z.B. Jeder Monat hat 30,42 Tage. Als maximale Menge eines Monats wird der Monatsfaktor nicht überschritten.
- Anteilig (Anzahl Tage mit Rundung): gilt für Monatssätze, verteilt proportional die Anteile auf die Monatslänge. Als maximale Menge wird die Basismenge (in der Regel 1) nicht überschritten.
- Nicht möglich Splitting ist für diesen Fall nicht möglich.
- Anteilig (Anzahl Tage) mit Rundung und Monatsfaktor: gilt für Monatssätze, ähnliches Vorgehen wie Anteilig (Anzahl Tage mit Rundung).
Zusätzliche Optionen bei untermonatigen Einrichtungswechsel:
- Gesamtbetrag in ersten Zeitabschnitt: Gilt für Monatssätze. Der Monatsgesamtbetrag wird mit Menge 1 in den ersten Zeitabschnitt der Abrechnung aufgenommen. Für Folgezeitabschnitte wird ein Nullbetrag erstellt.
- Gesamtbetrag in mehrere Zeitabschnitte: Gilt für Monatssätze. Der Monatsgesamtbetrag der Leistung wird proportional auf alle betroffenen Zeitabschnitte verteilt.
Feld "Abrechnung Priorität":
- Treten mehrere Abrechnungsereignisse wie untermonatige Aufnahme/Entlassung, BV Wechsel oder Einrichtungswechsel gemeinsam in einem Monat auf, so kann die Priorität in der Berücksichtigung der unterschiedlichen Abrechnungsregelungen durch Einstellung in diesem Feld frei gewählt werden.
Ermittlung PK Anteil bei Einrichtungswechsel
Änderungen der Einstufung innerhalb des Monats AH
§43b Leistungen Zusätzlicher Betreuungsbedarf abr.